Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum Kükenschreddern
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, dass das Töten männlicher Küken in der Eierindustrie vorerst weiterhin erlaubt ist. „Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund.“¹ Damit stützt das Bundesverwaltungsgericht zwar im Ergebnis die Entscheidung des Oberlandesgericht Münster aus 2016, wonach die millionenfache Tötung von männlichen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Die Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts schränken jedoch ein:
„Im Lichte des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten.“¹ In Kürze werden Alternativen zum Kükentöten am ersten Lebenstag zur Verfügung stehen, so das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei der hohe Kostenaufwand für die Brütereien unzumutbar, so dass „eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund“¹ beruhe.
Männliche Küken sind aus Sicht der Eierindustrie nutzlos. Sie können keine Eier legen und sie setzen deutlich weniger und weniger schnell Fleisch an als Hühner, die für die Fleischproduktion gezüchtet werden. Allein in Deutschland werden deshalb jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken am ersten Tag ihres Lebens mit Kohlendioxid erstickt oder lebendig und bei vollem Bewusstsein geschreddert. Dieses grausame Vorgehen ist in Deutschland gängige Praxis, obwohl das Tierschutzgesetz vorschreibt, dass keinem Tier „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden dürfen.
2013 versuchte das Bundesland Nordrhein-Westfalen, diese grausame Praxis per Erlass zu verbieten. Nachdem zwei Brütereien gegen das Verbot geklagt hatten, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster 2016, dass das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Wirtschaftlichkeit galt bisher also als “vernünftiger Grund”, Millionen von männlichen Küken schlüpfen zu lassen und sie direkt nach ihrem Schlupf zu töten. In einem Revisionsverfahren wurde dieses Urteil nun vom Bundesverwaltungsgericht geprüft. Wie sich dieses Urteil auf zukünftige Rechtssprechung auswirken wird, muss juristisch geprüft werden.
Es gibt Alternativen zum Kükentöten
Es gibt bereits verschiedene Ansätze für Alternativen zum Kükentöten. Grundsätzlich wird dabei zwischen drei Alternativen unterschieden: Die Geschlechtsbestimmung im Ei (In-ovo-Geschlechtsbestimmung), die Aufzucht der männlichen Küken zur Fleischgewinnung (Bruderhahn-Mast) und die Züchtung von sogenannten Zweinutzungsrassen. Sowohl die Mast der Bruderhähne, als auch das Zweinutzungshuhn werden vor allem von Bio-Betrieben bereits in gewissem Umfang praktiziert. Doch nur jedes zehnte Ei in Deutschland kommt aus Biohaltung und nicht alle dieser Betriebe verzichten auf das Töten der männlichen Küken. Der Anteil der Eier, für die kein männliches Küken getötet wurde, dürfte demnach verschwindend gering sein.
Mit dem Kauf von Eiern wird nicht nur das grausame Töten der männlichen Küken finanziell unterstützt. Auch die weiblichen Küken leiden kaum vorstellbare Qualen. Als sogenannte Legehennen werden sie für die Produktion von Eiern genutzt. Mit einer Legeleistung von etwa 300 Eiern pro Jahr müssen sie vollkommen unnatürliche Höchstleistungen erbringen. Deshalb ist der effektivste Weg, das Leid aller Küken zu verringern, eine pflanzliche Ernährung. Wir alle können uns bewusst gegen Tierqual entscheiden und Eier von unserer Speisekarte streichen. Und es war noch nie so einfach! Mit nützlichen Tipps und leckeren Rezepten erleichtert Ihnen unser Ernährungsprogramm Love Veg den Umstieg auf mehr leckere, gesunde, pflanzliche Gerichte in Ihrem Alltag. Lassen Sie sich kostenlos vier Wochen lang von uns begleiten und probieren Sie es aus – für die Tiere.
¹ cf. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht