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Freispruch für Undercover-Ermittler

Freispruch für Undercover-Ermittler.! Heute morgen wurde in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) in zweiter Instanz über einen Fall von Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Undercover-Recherche verhandelt.
11. Oktober 2017

Foto: ©ARIWA

Freispruch für Undercover-Ermittler! Heute morgen wurde in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) in zweiter Instanz über einen Fall von Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Undercover-Recherche verhandelt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Ulf Majstrak, fand deutliche Worte: „Ihr Handeln ist als positiv zu bewerten. […] Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand.“ Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig, so der Richter.

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) hatte 2013 Filmmaterial aus der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) veröffentlicht. Die Aufnahmen dokumentierten massive Tierquälerei und schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem der größten Schweinezuchtbetriebe Deutschlands. Während das Strafverfahren gegen Verantwortliche der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH eingestellt wurde, standen drei Undercover-Ermittler bereits im September 2016 wegen Hausfriedensbruchs am Amtsgericht Haldensleben vor Gericht. Jetzt wurden sie erneut freigesprochen.

Das Urteil beweist einmal mehr: Mitgefühl ist keine Straftat. Tierquälerei muss weiterhin aufgedeckt werden.

Quelle: n-tv (11.10.2017). „Richter billigt Tierschützer-Aktion im Stall„.


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