Warum die Pläne zur Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht ausreichen
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen aufgreift. Bereits bei der in 2024 geplanten Reform des Tierschutzgesetzes – die durch das frühzeitige Aus der Ampel-Regierung gescheitert war – hatten wir unter anderem eine solche Verpflichtung gefordert. Doch der aktuelle Gesetzesentwurf der Regierung ist unzureichend.
Wir fordern in unserer Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium:
- lückenlose Überwachung aller Betriebe
- regelmäßige Kontrollen der Aufnahmen (unter Einbeziehung von künstlicher Intelligenz)
- längere Speicherfristen der Videoaufnahmen
- Einbindung von Tierschutzverbänden
Hintergrund: Der Gesetzentwurf und seine Kernregelungen
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat im März 2026 den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Verbändebeteiligung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Videoüberwachung tierschutzrelevanter Bereiche in Schlachtbetrieben vor – allerdings nur für größere Anlagen, die laut EU-Recht einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen (ab 1.000 Großvieheinheiten bzw. 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr). Die Aufzeichnungen sollen 30 Tage gespeichert und stichprobenartig sowie anlassbezogen von den Behörden ausgewertet werden. Nach Auswertung der eingereichten Stellungnahmen wird das Ministerium den Entwurf überarbeiten und als Regierungsentwurf in das Kabinett einbringen. Es folgt das parlamentarische Verfahren mit mehreren Lesungen im Bundestag sowie der Befassung des Bundesrats. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 erwartet. Bestandsbetriebe hätten dann ein weiteres Jahr Zeit für die technische Umsetzung.
Millionen Tiere ohne Überwachung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur größere Schlachthöfe zur Videoüberwachung verpflichtet werden. Es ist aber nicht ersichtlich, dass tierschutzwidrige Verstöße ausschließlich ein Problem großer Schlachthöfe wären. Mit dieser Begrenzung bleiben etwa drei Millionen fühlende Lebewesen pro Jahr weiterhin ohne wirksame Videoüberwachung. Um das in Relation zu setzen: Das sind fast so viele Tiere, wie Berlin Einwohner*innen hat.
Wir fordern daher eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtstätten in Deutschland, in denen Tiere gewerblich getötet werden – unabhängig von der Betriebsgröße.

Aufzeichnung ohne Auswertung? Verbindliche Standards fehlen
Ein weiterer Kritikpunkt: Der Entwurf sieht lediglich eine stichprobenartige und anlassbezogene Auswertung vor. Eine Videoüberwachung ohne verbindliche Auswertungsstandards ist nicht mehr als Symbolpolitik. Wir fordern daher gesetzlich festgelegte Mindeststandards für eine verbindliche Auswertung. Besonders tierschutzrelevante Bereiche sollten risikobasiert priorisiert werden. Bei konkreten Hinweisen oder Beschwerden muss eine vollständige Auswertung verpflichtend sein.
KI-Unterstützung kann helfen, Fehlbetäubungen aufzudecken
Angesichts der erheblichen Datenmengen sehen wir die Einbeziehung KI-gestützter Systeme zur Vorselektion und Mustererkennung als sinnvolle Ergänzung an. Gleichzeitig darf Künstliche Intelligenz die menschliche Bewertung nicht ersetzen. Aber: KI kann insbesondere bei hochstandardisierten Abläufen Auffälligkeiten erkennen – etwa ungewöhnliche Bewegungen von Tieren, die betäubt sein müssten.
Fehlbetäubungen sind ein gravierendes Problem und wir decken bei unseren internationalen Undercover-Recherchen immer wieder auf, welches Leid es für die Tiere bedeutet, bei Bewusstsein getötet zu werden. Erfahre in unserem Blogartikel „13 schockierende Fakten über Schlachthöfe“ mehr dazu.
Einbeziehung von Tierschutzverbänden
Wir schlagen vor, anerkannten Tierschutzverbänden ein gesetzlich geregeltes Einsichtsrecht in die aufgezeichneten Videodaten einzuräumen. Dieses sollte auf fachlich qualifizierte Personen beschränkt sein, ausschließlich zweckgebunden erfolgen und einem strikten Veröffentlichungsverbot unterliegen. Von Verbänden festgestellte Auffälligkeiten müssten von der zuständigen Behörde innerhalb einer vorgeschriebenen Frist überprüft und dokumentiert werden.
Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen der Kontrollorgane würde die Einbeziehung fachkundiger Tierschutzverbände die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen maßgeblich unterstützen.
Speicherfrist von 30 Tagen viel zu kurz
Auch die vorgesehene Speicherfrist von nur 30 Tagen kritisieren wir als zu kurz. Hinweise auf Missstände entstehen häufig erst zeitverzögert – etwa durch interne Hinweise, spätere Kontrollen oder Anzeigen Dritter. Zum Vergleich: In anderen sensiblen Bereichen wie Finanztransaktionen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren. Es erscheint kaum nachvollziehbar, warum mögliche Straftaten gegen Tiere deutlich schlechter dokumentiert werden sollen als wirtschaftliche Vorgänge.
Wir fordern eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten. Bei laufenden Ermittlungen oder konkreten Hinweisen auf Verstöße muss eine verlängerte Speicherung von bis zu drei Jahren möglich sein.

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Mit unserer Kampagne „Tierschutz ist nicht verhandelbar“ fordern wir einen fortschrittlichen Tierschutz in Deutschland! Die deutsche Bundesregierung muss das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz konsequent verfolgen und bestehende Missstände sowie Gesetzeslücken beseitigen. Tierquälerische Praktiken wie Verstümmelungen, die Anbindehaltung von Rindern, Qualzuchten und Transporte in Drittländer müssen endlich verboten werden. Wir fordern einen fortschrittlichen und echten Tierschutz in Deutschland. Mach mit:
Die Tierindustrie: ein grundsätzliches und strukturelles Problem
Dass solche Kontrollinstrumente wie eine Videoüberwachung überhaupt notwendig sind, verdeutlicht die strukturellen Probleme der Tierhaltung und Schlachtung. Langfristig erfordert wirksamer Tierschutz politische Schritte zur Reduktion und zum Abbau der Tierhaltung sowie zur konsequenten Förderung pflanzlicher Ernährungssysteme.
Wir setzen uns für eine Welt ein, in der alle Tiere frei von Ausbeutung leben. Mit deiner Entscheidung für pflanzliche Lebensmittel trägst du dazu bei und kannst direkt selbst aktiv werden. Denn Fleisch, Milch, Eier und andere tierische Produkte bedeuten Leid. Wähle Mitgefühl: Tierfreundliche Rezepte und kostenfreie Kochbücher gibt es für dich auf Love Veg.

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