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Fristverlängerung: betäubungslose Ferkelkastration

Dezember 14, 2018 Aktualisiert: 14. Dezember 2018

In Deutschland sollte eigentlich ab 1. Januar 2019 das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft treten. Doch CDU/CSU, SPD und AfD stimmten Ende November 2018 für die Verlängerung einer Übergangsfrist. Zwei weitere Jahre lang sollen männliche Ferkel in den ersten Tagen ihres Lebens qualvolle Schmerzen erleiden – damit ihr Fleisch nicht nach Eber riecht und schmeckt. Dabei gibt es längst Alternativen, die weniger Schmerz und Leid für die Tiere bedeuten. In anderen Ländern Europas werden Methoden wie die Eberimpfung oder der Einsatz von Narkosemittel längst erfolgreich praktiziert. Mit der Reform des Tierschutzgesetzes wurde das Verbot schmerzhafter Kastrationsmaßnahmen bereits 2013 beschlossen. Seither hatten Schweinehalter fünf Jahre lang Zeit, auf alternative Verfahrensweisen umzustellen. Doch sie schrecken vor den Kosten und dem Mehraufwand zurück. Die Große Koalition zeigte im Oktober ihre Nähe zur Tierindustrie, als sie sich auf den Druck des Bauernverbandes hin zum ersten Mal für einen Aufschub des Gesetzes bis Ende 2020 aussprach. Die Fraktionen der Grünen und Linken forderten daraufhin eine sofortige Umsetzung der notwendigen Tierschutzmaßnahmen. Die Abgeordneten der AfD sprachen sich für den Einsatz der Lokalanästhesie aus; eine umstrittene Methode, die bei Tieren ebenfalls Stress und Schmerzen verursacht.

Am 26. November hat Animal Equality eine Petition mit 218.036 Unterschriften an den agrarpolitischen Sprecher der SPD, Rainer Spiering, übergeben. Wir und viele weitere Menschen in Deutschland sagen NEIN zur millionenfacher Ferkelqual! Es darf einfach nicht sein, dass Tiere aufgrund wirtschaftlicher Interessen leiden müssen. Obwohl der Bundesrat kurz vorher eine Verschiebung des Verbots noch abgelehnt hatte, entschieden sich Union und SPD am 29. November dann für die verzögerte Übergangsfrist. Für vermeidbares Tierleid und unnötige Tierquälerei. Rechtsexperten bewerten diese Verlängerung als verfassungswidrig.

Heute befassten sich die Mitglieder des Bundesrats mit diesem Gesetz und sind dabei den Empfehlungen des Agrarausschusses des Bundesrates nicht gefolgt. Dieser hatte dem Bundesrat nahegelegt, einem Entschluss zur Ablehnung der Fristverlängerung beizustimmen und zur Einberufung des Vermittlungsausschusses geraten, um das Verbot doch noch ab 2019 umzusetzen. Um einen Kompromissvorschlag zu entwickeln, hätte es für Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats somit die Möglichkeit gegeben, gemeinsam über das weitere Vorgehen zu beraten. Nun soll das Staatsziel Tierschutz weiterhin einfach ignoriert werden. Und millionenfaches Leid entstehen. Wir werden uns weiterhin gemeinsam für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzen. Das Verbot zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln muss so schnell wie möglich in Kraft treten! Auch Sie können den Tieren mit Ihren täglichen Entscheidungen Ihre Stimme geben. Entscheiden Sie sich für pflanzliche Alternativen und gegen das Leid der Tiere.


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