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EU-Gerichtsurteil: Pflanzliche Produkte dürfen als Wurst, Steak und Co. bezeichnet werden

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Streitigkeiten über die Benennung von pflanzlichen Produkten. Doch damit ist es jetzt vorbei – zumindest bei den Fleischalternativen innerhalb der Europäischen Union.
Oktober 11, 2024 Aktualisiert: Oktober 14, 2024
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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jüngst ein Urteil gefällt: Pflanzliche Produkte, die Alternativen zu Fleisch darstellen, dürfen wie die Erzeugnisse tierischen Ursprungs benannt werden. Das bedeutet, ein Soja-Bratstück darf Steak heißen und ein Patty aus Erbsenprotein kann Hamburger genannt werden. Dies gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten, solange entsprechende Begriffe wie „Wurst“ nicht gesetzlich definiert sind.

Grundlage dieses Urteils ist das Verbot der französischen Regierung, für pflanzliche Eiweißprodukte Bezeichnungen zu verwenden, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs assoziiert werden. Nach Auffassung des EU-Gerichtshofs steht dieses Verbot nicht im Einklang mit der europäischen Verordnung. Das Urteil geht auf eine Klage der Association Protéines France, der Union végétarienne européenne (EVU), der Association végétérienne de France (AVF) und des Unternehmens Beyond Meat Inc. gegen das Dekret zurück, das in Frankreich im Mai in Kraft treten sollte.

In dem Urteil heißt es:

„Hat ein Mitgliedstaat keine gesetzliche Bezeichnung erlassen, so kann er die Hersteller*innen von Lebensmitteln auf der Grundlage von pflanzlichem Eiweiß nicht durch ein allgemeines und abstraktes Verbot daran hindern, der Verpflichtung zur Angabe der Bezeichnung dieser Lebensmittel durch Verwendung handelsüblicher Namen oder beschreibender Bezeichnungen nachzukommen.“

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