Justiz versagt: Behörden gehen nicht strafrechtlich gegen Tierqual in niedersächsischer Hähnchenmast vor
Im Juni 2017 sorgten Undercover-Aufnahmen aus zwei niedersächsichen Hähnchenmastbetrieben für öffentliche Empörung: Wie unsere Aufnahmen zeigen, werden Masthühner in den Betrieben regelmäßig lebendig entsorgt. Einer der Betriebe beliefert den Marktriesen Wiesenhof, der andere Rothkötter. Dank versteckter Kamera ist zum Beispiel auch zu sehen, wie in dem Wiesenhof-Zulieferbetrieb Arbeiter die Hühner brutal treten, an den Gliedmaßen packen und in Transportboxen schleudern. Ohne Rücksicht auf das Verletzungsrisiko wurden auch in dem Rothkötter-Zulieferer Küken auf Haufen geschüttet.
Mehrere Vorgänge in dem veröffentlichten Videomaterial stellen für Rechtsexperten und Veterinäre gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dar. Sie sehen es als erwiesen an, dass hier Straftaten vorliegen.
Animal Equality hatte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gestellt: wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen zahlreiche weitere Tierschutzvorschriften, wie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutztransportverordnung, die Tierschutz-Schlachtverordnung, die EU-Tiertransport-Verordnung sowie weitere verbindliche Vorgaben aus dem europäischen Tierschutzrecht.
Doch erneut stellen sich die Behörden gegenüber dem dokumentierten Tierleid blind. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat jüngst die betreffenden Verfahren eingestellt. In Zusammenarbeit mit Dr. Christoph Maisack, Richter am Amtsgericht und Erster Vorsitzender der deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V., hat Animal Equality nun Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellungen eingelegt.
Bitte schauen Sie sich die Stellungnahme unserer Pressesprecherin Dr. Katharina Weiss an und erfahren Sie was Sie und wir jetzt tun können:
„Es ist empörend, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die Vorfälle nicht strafrechtlich verfolgt. Außerdem herrscht bei den zuständigen Behörden anscheinend in bestürzendem Ausmaß Unkenntnis über Tierschutz-Vorschriften”, so Dr. Christoph Maisack. Unsere Aufnahmen zeigen zum Beispiel, wie die eingesammelten Küken in den Eimern minutenlang unter den Körpern ihrer toten Artgenossen erstickt und erdrückt werden. Dennoch sehen die Behörden hierin keinen Nachweis, dass die Tiere länger anhaltendem Leiden ausgesetzt waren – und damit keinen Straftatbestand laut §17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes erfüllt.
„Diese Zurückhaltung durch das deutsche Rechtssystem bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist kein Einzelfall”, so Dr. Christoph Maisack. Im Mai 2017 hatten Videoaufnahmen aus einem weiteren niedersächsischen Hähnchenmastbetrieb ähnliche schockierende Zustände gezeigt: Auch hier wurden Küken lebendig entsorgt. Doch auch hier wurde das Verfahren wegen mutmaßlicher Straftat von den zuständigen Behörden eingestellt.
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