Wie die „Schlachtung“ von Hühnern tatsächlich aussieht
Dr. David Reher
Dezember 2, 2022
Männliche Küken werden in Deutschland seit dem Verbot des Kükentötens nicht mehr am Tag ihrer Geburt getötet. Die meisten von ihnen werden jetzt als sogenannte „Bruderhähne“ gehalten und für die Produktion von Fleisch „geschlachtet“ – also weiterhin getötet. In diesem Blogpost werfen wir einen Blick hinter die Mauern der „Schlachthöfe“ und zeigen dir, was die Fleischindustrie über die „Schlachtung“ von Hühnern gerne hinter ihnen verstecken möchte.
Es betrifft nicht nur die Hühner, die für ihr Fleisch gehalten und getötet werden, sondern alle Hühner in der Landwirtschaft. Die sogenannten „Bruderhähne“: Männliche Hühner, die jetzt, nachdem das Kükentöten in Deutschland verboten wurde, auch für die Produktion von Fleisch leiden1. Und auch die Hühner, die für die Eierproduktion benutzt werden und – wenn sie nach nur einem Jahr ausgezehrt sind und weniger Eier legen – als nicht mehr „profitabel genug“ gelten2.
Die Industrie betont gerne, dass sie ja „am Leben gelassen werden“. Aber wie alle anderen landwirtschaftlich genutzten Tiere landen sie, lange bevor ihre maximale Lebenserwartung erreicht wird, in sogenannten „Schlachthöfen“: Fabriken, die darauf ausgelegt sind, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Tiere zu töten.
Über 600 Millionen Hühner pro Jahr werden allein in Deutschland getötet3, über 70 Milliarden – 70.000 Millionen – weltweit4.
Aber was passiert in den Schlachtfabriken eigentlich? Wie erlebt ein Huhn die letzten Stunden, bevor es getötet wird? Das erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Viele Hühner überleben gar nicht bis zu ihrer „Schlachtung“
Die Lebensbedingungen der Hühner sind oft katastrophal – egal, ob sie für die Produktion von Eiern5 oder Fleisch6 benutzt werden. Viele Hühner überleben diese Zustände nicht und sterben an Verletzungen, Krankheiten oder Kannibalismus, obwohl sie eigentlich junge Tiere sind2.
Aus einer Recherche von Animal Equality in Deutschland: Viele Hühner sterben schon bevor sie geschlachtet werden sollen.
Bevor die Hühner geschlachtet werden, haben sie oft einen langen Transportweg vor sich. Dafür werden sie in engen Transportboxen eingepfercht, dicht an dicht, oft viele Stunden am Stück.
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt den Transport von Tieren7. Sie enthält etwa die Vorschrift, dass Hühner weder Nahrung noch Wasser zur Verfügung gestellt bekommen müssen, wenn ihr Transport weniger als „12 Stunden, Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet“ dauert (Kapitel V 2.1. a))7.
Auch beim Transport sterben bereits einige Tiere, sie sind „DOA“ („dead on arrival“, also „tot bei Ankunft“). Die sogenannte „DOA-Rate“ gibt an, wie viele Hühner auf dem Weg sterben – das sind in der Regel bis zu 0,5 %, also jedes 200. Tier8.
Bei über 600 Millionen getöteten Hühnern entspricht das über 3 Millionen Hühnern im Jahr, die den Transport nicht überleben. Und 3 von 4 dieser „transporttoten“ Tiere sterben „an Folgen des Handlings vor der Schlachtung“, zum Beispiel durch Herzversagen oder an Traumata8.
Die „Schlachtung“ findet am Fließband statt
Im Schlachthaus angekommen, werden sie aus den Transportboxen herausgeholt und direkt an eine Art Fließband gehangen – kopfüber. Dafür werden ihre Füße in Metallschlingen gesteckt, was für die Tiere, vor allem bei hohem Gewicht, zu Knochenbrüchen führen kann9,10. Insbesondere auch, weil die Tiere dabei oft in Panik geraten und sich heftig bewegen11.
Den Rest ihres kurzen Lebens werden sie ängstlich und kopfüber erleben. Sie werden aufgehängt, um den Schlachtprozess zu automatisieren.
Aus Recherchen von Animal Equality in Spanien (links) und Italien (rechts): Hühner in Transportboxen und an Metallschlingen aufgehängt.
Vor dem Tod sollen Hühner betäubt werden
Am Fließband entlang werden die Tiere zunächst zur Betäubung geführt. Die findet entweder in einem sogenannten „Betäubungstunnel“ statt, oder in einem elektrischen Wasserbad.
In einem „Betäubungstunnel“ wird die Atemluft durch CO₂ ersetzt, die Tiere werden dadurch erst benommen, dann betäubt12. Diese Art der Betäubung kann auch in den Käfigen, vor dem Aufhängen, durchgeführt werden.
Häufiger findet jedoch die Betäubung kopfüber im elektrischen Wasserbad statt13.
Die aufgehängten Tiere werden durch ein Strom-Wasserbad geführt. Berühren ihre Köpfe das Wasser, soll ein Stromschlag ihnen das Bewusstsein nehmen. Der Strom fließt jedoch parallel durch alle Tiere, die gleichzeitig mit ihrem Kopf in das Strom-Wasserbad eingetaucht werden. Wenn die Stromstärke zu niedrig ist, werden manche Tiere nicht stark genug geschockt und bleiben bei Bewusstsein14.
Die betäubten Hühner sterben durch Ausbluten
Nach der Betäubung werden die Hühner zu einer Metallklinge geführt, die automatisch ihre Kehlen durchschneidet, damit sie ausbluten und sterben9,10,11. Die nicht betäubten Hühner sind dabei bei Bewusstsein.Das betrifft zwischen 4 % und 9 % der Tiere14,15.
Jedes Jahr erleben also zwischen 25 Millionen und 60 Millionen Hühner, wie ihre Kehlen durchgeschnitten werden und sie durch Ausbluten sterben14,15.
Aus einer Recherche von Animal Equality in Spanien: Die aufgehängten Hühner werden zu automatischen Metallklingen geführt, die ihnen die Kehlen durchschneiden. Einige sind dabei bei Bewusstsein.
Den ausgebluteten Hühnern werden die Federn entfernt
Die Tiere werden nach dem Ausbluten in heißes Wasser getaucht9; sie werden bei 60 bis 70 Grad verbrüht, damit ihnen die Federn leichter entfernt werden können. Es gibt Hinweise darauf, dass manche Hühner auch dieses heißes Wasserbad noch bei Bewusstsein erleben16.
Aus einer Recherche von Animal Equality in Spanien: Die Hühner werden in 60 bis 70 Grad heißes Wasser getaucht, damit ihnen die Federn leichter entfernt werden können.
Die toten Körper der federlosen Hühner werden „verarbeitet“
Die jetzt federlosen Körper der Hühner, die vor wenigen Augenblicken noch gelebt haben, hängen nach wie vor in den Metallschlingen des Fließbandes, weil der Schlachtprozess vollautomatisch verläuft.
Jetzt werden ihnen die Köpfe abgeschnitten. Oft werden ihre Organe entnommen und sie werden „zerlegt“, damit ihre Einzelteile vermarktet werden können.
Aus einer Recherche von Animal Equality in Spanien: Den Hühnern werden für die Vermarktung die Köpfe abgeschnitten.
Wie viele Hühner werden an einem Tag „geschlachtet“?
Jede Schlachtung bedeutet das Ende eines Lebens. Für jedes einzelne Individuum, jedes einzelne Huhn bedeutet die Schlachtung, dass ihm oder ihr das Leben genommen wird. Ein Leben, dass er oder sie führen wollte.
Wie oben gesagt, betrifft das allein in Deutschland über 600 Millionen Hühner im Jahr. Fast 10 Mal mehr als Menschen in Deutschland leben.
Das funktioniert nur, wenn der Tötungsprozess in hohem Grad automatisiert wird. Wenn die Tiere im Akkord geschlachtet werden. Zum Beispiel fast 500.000 pro Tag, 27.000 pro Stunde, 450 pro Minute, also 15 Hühner alle zwei Sekunden17.
Das geschieht Tag für Tag, in einer einzigen Schlachtfabrik, die fast 1.000 Menschen im 2-Schicht-Betrieb beschäftigt, um so unfassbar viele Tiere zu töten17,18. Es handelt sich um einen der größten „Schlachthöfe“ in Europa17. Und trotzdem ist es nur eine von vielen Schlachtfabriken.
Aus einer Recherche von Animal Equality in Spanien: Die Hühner werden massenhaft getötet, um Fleisch für den Verzehr zu produzieren.
Solche Betriebe gibt es weiterhin, weil der Verzehr des Fleisches von Hühnern und anderen Vögeln derzeit immer noch beliebter ist als vor einigen Jahren19,20.
Was du für die Hühner tun kannst
Wir von Animal Equality arbeiten auf der ganzen Welt daran, das Schicksal der Hühner zu ändern und ihr Leid zu verhindern. Dazu klären wir die Öffentlichkeit durch Undercover-Recherchen darüber auf, wie ihre Lebensrealitäten aussehen. Das ermöglicht Verbraucher*innen, bewusste Konsumentscheidungen zu treffen.
Die Bilder aus diesen Betrieben zeigen das Leid der Tiere. Und niemand möchte, dass Tiere leiden.
Und es gibt eine einfache Möglichkeit, dieses Leid zu stoppen und den Hühnern zu helfen: Aufhören, sie zu essen! Das ist eine wirklich leichte Entscheidung, die sofort eine große Wirkung für die Tiere hat!
Außerdem kannst du den Hühnern zusätzlich helfen, indem du unsere Kampagne „Kükenleid verhindern“ unterstützt und – falls du es noch nicht getan hast – die dazugehörige Petition unterschreibst:
Kükenleid verhindern!
Unterschreibe jetzt und fordere mit uns, das Leid von Küken wirklich zu verhindern und nicht nur den Moment ihrer Tötung zu verzögern.
Deine Unterschrift werden wir mit allen anderen an den Bundesminister Cem Özdemir überreichen.
Männliche Küken sind für die Eierindustrie „unrentabel“, weil sie weder Eier legen können noch zur für die Fleischproduktion gezüchteten Rasse gehören. Deshalb werden auf der Welt pro Jahr bis zu 7 Milliarden männliche Küken in den ersten Stunden ihres Lebens getötet. Allein in Deutschland wurden aus diesem Grund etwa 45 Millionen Küken mit CO₂ vergast – Jahr für Jahr.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) wurde dem TierSchG der § 4c hinzugefügt, der am 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Der neue Paragraf verbietet, Küken von Haushühnern zu töten – ein lange überfälliges Verbot, weil das Kükentöten allgemein zu den grausamsten weitverbreiteten Praktiken der Tierhaltungsindustrie zählt. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt mit dem Verbot eine Vorreiterrolle ein: Aktuell sind Deutschland und Frankreich, wo das Kükentöten ebenfalls zum 01.01.2022 verboten wurde, die einzigen Länder, in denen männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen. Das italienische Parlament hat im August 2022 nach langer Kampagnenarbeit von Animal Equality beschlossen, das Kükentöten in Italien ab 2026 zu verbieten.
Die Ausgestaltung des § 4c TierSchG hat jedoch unvorhergesehene Schlupflöcher entstehen lassen, durch die das Verbot zum Kükentöten teilweise umgangen oder durch neue leidvolle Verfahrensweisen ersetzt wird:
Männliche Küken werden in Reaktion auf das Verbot des Kükentötens aktuell regelmäßig nach Polen exportiert und zur Fleischproduktion genutzt. Neben der zusätzlichen Belastung der Tiere durch den Lebendtransport unterliegen die Haltungsbedingungen dort auch noch weniger strengen Tierschutzkriterien.
Aktuell haben deutsche Konsument*innen jedoch keine Möglichkeit, sich beim Kauf von Eiern darauf verlassen zu können, dass für das Produkt keine männlichen Küken getötet wurden. Erstens, weil Eier „mit Kükentöten“ insbesondere in der Direktvermarktung, zum Beispiel auf Wochenmärkten, noch verbreitet sind. Zweitens, weil weibliche Küken aus den Niederlanden und Ungarn nach Deutschland importiert werden und dort das Kükentöten erlaubt ist. Diese Vorgehensweise zeigt außerdem, dass die Bundesregierung sich für ein Europa-weites Verbot des Kükentötens einsetzen muss.
Etwa drei Viertel der Küken werden als sogenannte „Bruderhähne“ gehalten. Die Tiere werden also nicht als Küken, sondern einfach später getötet. Dadurch droht sogar, dass in der Summe mehr Leid für Hühner verursacht wird: Ein Großteil der Hühner, die in Deutschland für die Fleischproduktion gehalten werden, fristet ein trauriges Dasein in Bodenhaltung, zumeist in geschlossenen Ställen, in denen Frischluft nur über Belüftungsanlagen und Tageslicht – wenn überhaupt – durch Fenster zu den Tieren dringt. Hühner aus der „Bruderhahnaufzucht“ setzen deutlich langsamer und weniger Fleisch an als Hühner, die in der konventionellen Fleischproduktion eingesetzt und nach lediglich 5 Wochen getötet werden, weil sie bereits ein hohes „Schlachtgewicht“ erreicht haben. Hühner aus der „Bruderhahnaufzucht“ erreichen nach ca. 22 Wochen ein wesentlich niedriges „Schlachtgewicht“. Es gibt bisher noch keine handfesten Daten, wie die „Bruderhähne“ seit dem Verbot des Kükentötens gehalten werden. Da sie jedoch erst nach etwa 22 Wochen geschlachtet werden, ist es teurer, sie für die Fleischproduktion zu nutzen – und damit für die Tierhaltungsindustrie deutlich weniger rentabel als die Haltung der auf Fleischproduktion gezüchteten Hühner. Dazu ist die Haltung der „Bruderhähne“ nicht ausreichend reguliert. Daher ist davon auszugehen, dass die Tiere unter schlechten Haltungsbedingungen leiden müssen. Zudem werden viele Tiere nach Osteuropa exportiert, wo die Haltungsbedingungen von Hühnern noch weniger Vorschriften unterliegen. Eine verlängerte Dauer der Haltung bedeutet für die Tiere also einen erheblich längeren Aufenthalt unter nicht ausreichend regulierten Haltungsbedingungen und dadurch größeres Leid. Dazu kommt, wie bei allen geschlachteten Hühnern, unzureichender Schutz bei der Schlachtung, insbesondere in puncto Fehlbetäubungen.
Durch die längere Haltung benötigen die „Bruderhähne“ fast die vierfache Menge an Futter und scheiden deshalb wesentlich mehr aus. Dadurch potenzieren sich die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Die CO₂-Emission bei der Fleischproduktion mit „Bruderhähnen“ ist etwa dreimal höher.
Die männlichen Küken zur Fleischproduktion zu nutzen, hat also lediglich zur Folge, dass die Tiere später getötet werden und ein leidvolles Leben in der industriellen Tierhaltung führen – mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Das Gleiche gilt für sogenannte „Zweinutzungshühner“, also Rassen, bei denen die weiblichen Tiere für die Eier- und die männlichen Tiere für die Fleischproduktion genutzt werden sollen. Auch hier dauert die Fettfütterung länger und verbraucht wesentlich mehr Futter. Die Entwicklung von Zweinutzungsrassen ist außerdem nicht so weit, dass sie für die Industrie eine realistische Alternative darstellt.
Eine mögliche Alternative für das Kükentöten, die ohne die leidvolle Haltung der Küken in engen Hallen auskommt, ist die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung. Bei der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung wird das Geschlecht des Hühnerembryos bereits im Ei festgestellt – Eier, aus denen die männlichen Küken entstehen würden, können so aussortiert und nicht weiter bebrütet werden.
Am 01.01.2024 tritt jedoch im Zuge der Gesetzesänderung der § 4c Abs. 3 TierSchG in Kraft, der die Anwendung der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung ab dem siebten Bebrütungstag verbietet. Keine der bisher entwickelten Methoden ist in der Lage, das Geschlecht des Embryos zu so einem frühen Zeitpunkt zu bestimmen.
Viele Betriebe stellen ihre Produktion daher erst gar nicht auf In-Ovo-Geschlechtsbestimmung um, da auch die diese Methodiken entwickelnden Unternehmen nicht versprechen können, die Vorgaben von § 4c Abs. 3 TierSchG rechtzeitig zu erfüllen.
Der § 4 TierSchG muss im Rahmen des Tierschutzes als Staatsziel sicherstellen, dass weniger Hühner, egal, wie alt sie sind, leiden und getötet werden. Die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung ist dazu die derzeit geeignetste Methode. Diese Methode darf nicht durch eine unpräzise Gesetzgebung blockiert werden.
Wir fordern daher, § 4c Abs. 3 TierSchG so anzupassen, dass der letzte Bebrütungstag, bis zu dem es erlaubt ist, „bei oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei [...] den Tod des Hühnerembryos [zu] verursach[en]“, schrittweise verkürzt wird.
Ein Verbot ab dem 7. Bebrütungstag – wie aktuell im Gesetz vorgesehen – unterliegt jedoch einer Annahme, die nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Die Bundestierärztekammer (BTK) verweist darauf, dass das angenommene Einsetzen des Schmerzempfindens des Embryos im Ei ab dem 7. Tag wissenschaftlich umstritten ist. Die BTK argumentiert deshalb, auch Verfahren zur In-Ovo-Geschlechtsbestimmung nach über 9 Tagen als „Brückentechnologie“ zuzulassen, insbesondere um die belastenden Lebendtransporte der Tiere zu vermeiden.
Wir fordern daher, das Beenden der Bebrütung nach Geschlechtsbestimmung im Ei im ersten Schritt bis zum 10. Tag zu erlauben. Denn am 11. Tag hat sich das Schmerzempfinden des Embryos laut einer Untersuchung an der Universität Leipzig vollständig ausgebildet. Dieser erste Schritt gilt ab dem 01.01.2024. Ab dem 01.01.2026 bleibt das Verfahren bis zum 8. Tag erlaubt, ab dem 01.01.2028 dann bis zum 6. Tag – das entspricht der zweiten Stufe des aktuell geltenden Gesetzes, die am 01.01.2024 in Kraft treten soll. So bleibt genügend Zeit für die Entwicklung von Verfahren, mit denen die Geschlechtsbestimmung im Ei früher gelingt.
Es ist natürlich im Sinne der Tiere – und ressourcenschonend –, die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung so früh wie möglich durchzuführen. Zu diesem Zweck muss dem Gesetz ein Evaluierungsparagraf hinzugefügt werden, um (i) den Fortschritt in der Entwicklung von Methoden der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung zu evaluieren und (ii) Statistiken über die Verfahren zur Vermeidung des Kükentötens zu erheben. Damit kann der Erfolg der Gesetzesanpassung in puncto Tierschutz ausgewertet und das Gesetz auf Basis dieser Erkenntnisse angepasst werden.
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