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Unzureichende Verbesserungen: Unsere Stellungnahme zum EU-Transportproposal

Animal Equality kritisiert in seiner Stellungnahme an das BMEL zum Entwurf der neuen EU-Tiertransportverordnung das Fehlen strengerer Maßnahmen und die Bevorzugung wirtschaftlicher Interessen.
Januar 22, 2024 Aktualisiert: Januar 24, 2024
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Am 7. Dezember 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf zur neuen Tiertransportverordnung veröffentlicht. Im Rahmen der Verbändebeteiligung wählt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Expert*innen aus, die die Möglichkeit bekommen, sich zum Gesetzesvorhaben zu äußern. Auch Animal Equality wurde vom BMEL dazu eingeladen; unsere Stellungnahme haben wir in der vergangenen Woche eingereicht. 

Animal Equality hätte sich ein stärkeres Transportproposal gewünscht, das weniger Schlupflöcher zulässt und mehr Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt, anstatt finanziellen Interessen den Vorrang zu geben.

Positiv ist, dass die Tiere mehr Platz bekommen und das Be- und Entladen zur Transportzeit zählt. Echtzeit-Tracking für Straßentransporte und strengere Regeln für unsichere Schiffe sind geplant. Erstmals wurden Vorgaben für den Transport von Meerestieren aufgenommen, ebenso wurde der Transport von Tierprodukten als Alternative zu Lebendtransporten berücksichtigt.

Negativ ist jedoch, dass Seereisen nicht als Transportzeit gelten und generell zu lange Transportzeiten für Tiere vorgesehen sind, besonders für Kaninchen und Vögel. Extreme Wetterbedingungen sind unzureichend geregelt, und die Fortsetzung von Transporten in Drittstaaten enttäuscht.

Besonders verletzliche Tiere wie junge und schwangere Tiere sind unzureichend geschützt. Der Transport schwangerer Tiere und noch nicht entwöhnter Jungtiere bleibt erlaubt. Die neuen Regelungen erlauben es explizit, Vögel und Kaninchen an den Beinen hochzuheben, was im Widerspruch zu EFSA-Empfehlungen steht.

Rind auf einem Tiertransport

Transporte in Drittstaaten

Dass diese weiterhin erlaubt sein sollen, ist besonders enttäuschend – der Entwurf der neuen Transportverordnung stellt wirtschaftliche Interessen über die Belange der Tiere. Die EU-Vorgaben für Tiertransporte in Drittländer, die auch nach einem EuGH-Urteil (Zuchtvieh-Fall) gelten sollten, werden ignoriert. Unabhängige Kontrollen in Drittstaaten sind rechtlich unmöglich, und die vorgeschlagenen Kontrollstellen, die vom Transporteur ernannt werden, sind weder objektiv noch unabhängig und können daher nicht als wirksam erachtet werden. Dies widerspricht dem EuGH-Urteil und den Empfehlungen der Anhörungen des Untersuchungsausschusses für Tiertransporte (ANIT).

Die Tiere leiden unter langen Transporten, besonders bei Seereisen. Die neuen Regeln ignorieren dies und lassen insbesondere weiterhin Transporte in Länder mit niedrigeren Tierschutzstandards zu.

Ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer könnte auch national umgesetzt werden, wie das Oberverwaltungsgericht bestätigt hat. Dies ist aus Sicht des Tierschutzes dringend erforderlich.

Langstreckentransporte auf dem Seeweg

Auch diese bleiben erlaubt. Wir setzen uns dafür ein, dass sie verboten werden. Auch andere Expert*innen haben bei den ANIT-Anhörungen ein Verbot dieser Transporte gefordert, um die Grausamkeiten, die damit für die Tiere verbunden sind, zu beenden. Katastrophen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Tiere unter schrecklichen Bedingungen leiden und oft sterben. Seetransporte müssen daher verboten werden.

Extreme Temperaturen

Die vorgesehenen Minimal- und Maximaltemperaturen für Transporte bei Hitze und Kälte sind unzureichend. Transporte bei extremen Temperaturen sind ein Hauptfaktor für das Leiden der Tiere. Die im Entwurf festgelegten Temperaturgrenzen verschlechtern die aktuelle Gesetzgebung, da tiefe Temperaturen unter 5 °C und hohe Außentemperaturen bis 30 °C erlaubt sind, was wegen der höheren Innentemperaturen in den Transportern problematisch ist. Extreme Kälte kann zu gefrorenen Trinkvorrichtungen und Kältetod führen, insbesondere bei Vögeln, während Hitze zu Hitzestress bis hin zum Hitzetod führt.

Einsatz von Elektroschockern

Der Einsatz von Elektroschockern und anderen Mitteln wie Stöcken zum Treiben von Tieren sollte grundsätzlich verboten sein. Die aktuell im Entwurf enthaltenen Ausnahmen, die den Einsatz von Elektroschockern erlauben, lehnt Animal Equality ab, da elektrische Stöße starke Schmerzen, Stress und Angst bei den Tieren verursachen. Trotz existierender Gesetze, die die Verwendung von Elektroschockern regulieren, werden diese Vorgaben häufig missachtet. Ein generelles Verbot solcher Methoden würde das Wohlergehen der Tiere verbessern und rechtliche Maßnahmen bei Verstößen erleichtern.

Umgang mit Vögeln und Kaninchen

Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung, die das Hochheben von Kaninchen und Vögeln an den Beinen erlaubt, stellt eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Transportverordnung dar, die dies für alle Tierarten verbietet. Diese Praxis verursacht bei den Tieren Verletzungen, Stress und Angst, insbesondere bei Vögeln, die oft unter gebrochenen Beinen leiden. Dies widerspricht auch den Empfehlungen der EFSA, die betonen, dass das Tragen in einer aufrechten Position Stress und Verletzungsrisiken reduziert. Zudem komprimiert die Kopfüberhaltung bei Vögeln die Lunge und kann zu Erstickung führen. Für Kaninchen weist die EFSA auf das Risiko schwerer Wirbelfrakturen hin.

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