Reform des EU-Tierschutzrechts – JETZT: Unterschreibe unseren Offenen Brief!
Neuigkeiten

EU-Staaten dürfen ausnahmslose Betäubung vor der Schlachtung vorschreiben

Februar 4, 2021

Es ist ein historischer Schritt für den Tierschutz: EU-Mitgliedstaaten können die Schlachtung von Tieren bei vollem Bewusstsein seit Dezember 2020 untersagen. Ausnahmen für rituelle Schlachtmethoden müssen nicht mehr erteilt werden.

Mit einer bahnbrechenden Entscheidung legte der Europäische Gerichtshof heute fest, dass EU-Mitgliedstaaten ab sofort frei darüber entscheiden können, ob sie die Betäubung von Landtieren vor der Schlachtung vorschreiben. Damit ist klar, dass die Länder nun keine Ausnahmen mehr zulassen müssen – sei es für religiöse Rituale oder aus anderen Gründen.


TÖTUNG BEI VOLLEM BEWUSSTSEIN: Die jetzige EU-Gesetzgebung besagt, dass alle zur Nahrungsmittelgewinnung gezüchteten Landtiere vor der Schlachtung bewusstlos gemacht werden müssen. Vor der Gerichtsentscheidung waren jedoch Ausnahmen im Kontext einiger religiöser Praktiken möglich. Bei der rituellen Schlachtung besteht die Möglichkeit, dass Tieren die Kehle durchgeschnitten wird und sie bei vollem Bewusstsein – und entsprechend unter größten Schmerzen – verbluten. Die Forschung hat bereits nachgewiesen, dass eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung enormes Leid zur Folge hat.

DIE NEUE REGELUNG: Im Juli 2019 verbot die belgische Region Flandern die Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung ausnahmslos. Das Verbot umfasste traditionelle jüdische wie auch muslimische Rituale. Der belgische Verfassungsgerichtshof verwies die Angelegenheit zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verbots an den Europäischen Gerichtshof.

DAS URTEIL: Das heute ergangene Urteil legt fest, dass es den Mitgliedstaaten ab sofort gestattet ist, vor der Schlachtung von Landtieren ausnahmslos eine Betäubung einzufordern. Dabei darf die sogenannte „reversible Betäubung” zum Einsatz kommen, um das Leid der Tiere bei der religiösen Schlachtung zu verringern. Denn wird diese Technik korrekt angewandt, ist das Tier zwar bewusstlos, das Fleisch kann aber dennoch als halal bzw. koscher angesehen werden.

„Das Gericht hat eine gute Balance in dieser heiklen Angelegenheit gefunden. Religiöse Diskriminierung darf nicht hingenommen werden; doch gleichzeitig müssen Gesetze, die für alle Bürger unabhängig von deren Religion gelten, bestehen dürfen. Gesetze, die Individuen vor unfreiwilligen Schmerzen und Leid schützen, müssen gegen jede rechtliche Anfechtung aufrechterhalten werden.“

Sarah Hanneken, Legal Advocacy Counsel, Animal Equality US

TRADITION ENTSCHULDIGT KEINE TIERQUÄLEREI: Die Eurogroup for Animals – ein Zusammenschluss aus führenden Organisationen, u.a. Animal Equality – hat den Prozess engmaschig verfolgt. Im Oktober veröffentlichte sie eine Meinungsumfrage, aus der hervorgeht, dass 90% der Europäer*innen gegen Schlachttechniken sind, die Tierleid verursachen.

„Das Urteil hebt hervor, dass Tierschutz und Religionsfreiheit Hand in Hand gehen können. Immer mehr religiöse Gemeinschaften sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU akzeptieren eine Betäubung vor der Schlachtung. Mit der reversiblen Betäubung ist es möglich, unter der aktuellen EU-Gesetzgebung die Werte der Religionsfreiheit – in Form ritueller Schlachtopfer – mit dem Anliegen des Tierschutzes in Einklang zu bringen.“

Reineke Hameleers, Direktorin, Eurogroup for Animals.

WO IST EINE BETÄUBUNG AKTUELL VORGESCHRIEBEN? Flandern hat sich mit seiner Entscheidung zahlreichen Ländern angeschlossen, in denen die Betäubung von Landtieren vor der Schlachtung bereits ausnahmslos vorgeschrieben ist. Darunter fallen z.B. Slowenien, Finnland, Dänemark, Schweden sowie die belgische Region Wallonien.

Wenn Sie ganz sichergehen möchten, dass Sie nicht zum Leid der Tiere beitragen, dann gibt es nur einen Weg: Streichen Sie Tiere von Ihrem Speiseplan. Der Mensch kann ein glückliches, gesundes Leben führen, ohne Anderen zu schaden. Und bei all den fantastischen pflanzlichen Optionen, die uns der Markt heute bietet, war es nie einfacher, vegan zu leben.



Aktuellste Neuigkeiten
März 5, 2026

Nach einer einjährigen Kampagne von Animal Equality und weiteren Tierschutzorganisationen verpflichtet sich Ahold Delhaize, schrittweise Käfige für Millionen Hühner und tausende Mutterschweine in seinen US-Lieferketten abzuschaffen. Dem Lebensmittelgiganten aus den Niederlanden gehören in den USA große Supermarktketten wie Stop & Shop, Giant Food, Hannaford und Food Lion. Das Ende der Käfighaltung soll bis 2028 für Schweine und bis 2032 für Hühner vollständig umgesetzt werden.
Februar 25, 2026

Zwei Tage lang haben zahlreiche Aktivist*innen von Animal Equality in Brüssel auf das Leid der Tiere aufmerksam gemacht und die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert. Mit echten Kastenständen, einem zehn Meter großen Banner und Geräuschen aus der Tierindustrie war unsere Botschaft unmissverständlich: EU: Ihr zögert, sie leiden! Die EU-Kommission muss endlich ihr Versprechen einlösen und 2026 eine verbindliche Reform des Tierschutzgesetzes vorlegen – inklusive eines Verbots der Käfighaltung sowie des Kükentötens.
Februar 26, 2026

Verstorbene Ferkel, verletzte Mutterschweine und routinemäßig amputierte Schwänze: Unsere neue Undercover-Recherche deckt das systematische Leid in neun Zucht- und Mastbetrieben in der Region Aragón auf. Die Aufnahmen zeigen katastrophale Hygienezustände, extreme Vernachlässigung und nahezu keine Kontrollen durch die Behörden. Spanien ist der größte Produzent von Fleisch von Schweinen in der EU – über 53 Millionen Schweine wurden dort allein 2024 geschlachtet.