
Hühnerleid bei Wiesenhof-Vertragspartner
Unterzeichne unsere Petition
Hilf uns, die systematischen Missstände endlich abzuschaffen! Unterzeichne unsere Petition und fordere:
Eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die endlich den Vorgaben des Tierschutz Gesetzes entsprechen muss.
Eine Erhöhung der Kontrolldichte in Tierhaltungsbetrieben durch die Veterinärbehörden. Jeder Betrieb sollte zumindest jährlich bis alle zwei Jahre kontrolliert werden.
Eine Verschärfung des Strafrechtes im Tierschutz, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wirkungsvoll ahnden zu können.
vollständigen Petitionstext anzeigenTierleid bei Wiesenhof-Vertragspartner
An: Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft), Sven Schulze( Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt)
Aktuell veröffentlichte Aufnahmen aus dem Betrieb eines Vertragspartners von Wiesenhof in Sachsen-Anhalt zeigen extremes Tierleid. Die Hühner sind unvorstellbarer Gewalt und Brutalität ausgesetzt. Die Aufnahmen zeigen gravierende Verstöße gegen geltende Tierschutzvorschriften.
Werfen, Treten, Scheuchen: Mehrfach wurde dokumentiert, wie Tiere brutal getreten und von Arbeiter*innen aggressiv durch die Halle gescheucht werden.
Rechtswidrige Nottötungen: Arbeiterinnen führen sogenannte Nottötungen nicht vorschriftsgemäß nach dem Tierschutzgesetz durch. Weder wird ausreichend geprüft, ob ein vernünftiger Grund für die Nottötung vorliegt, noch werden die Tiere vor der Tötung betäubt, wie es das Tierschutzgesetz verlangt. Schwache Tiere, die nicht schnell genug vor den Arbeiterinnen flüchten, werden wiederholt ohne Betäubung nach grausamen Tötungsversuchen lebend in Eimer und Müllcontainer geworfen. Viele Hühner bewegen sich anschließend noch, teilweise viele Minuten lang. Mangelnde Hygiene: Die Gebäude selbst sind stark verschmutzt. Staub und Dreck hängen von den Decken. Während des gesamten Dokumentations-Zeitraums desinfizieren sich die Arbeiter*innen nicht einmal ihre Schuhe – obwohl dies klare Vorschrift ist. Mangelnde Hygiene und die Haltung von Tieren auf engstem Raum begünstigen die Entstehung und Übertragung von z. B. MRSA-haltigen Stäuben und Zoonosen, also Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können.
Zerlegen von Hühnern vor Ort: In diesem Betrieb wurden zusätzlich besonders verstörende Szenen dokumentiert: Ein Arbeiter zerlegt im Vorraum eigenhändig Hühner, um sie an einen Hund zu verfüttern.
Bereits 2017 hatte Animal Equality Aufnahmen aus drei verschiedenen Hähnchenmastbetrieben in Niedersachsen veröffentlicht. Einer der Betriebe belieferte ebenfalls Wiesenhof. Auch aufgrund der Veröffentlichung wurden 2017 in Niedersachsen zwei Erlasse zur Verbesserung der Masthähnchenhaltung und zur Sachkunde des eingesetzten Personals veröffentlicht. Offenbar hat sich jedoch anderswo seither nichts grundlegend geändert. Hühner lebendig zu „entsorgen“ scheint Standard in der industriellen Massentierhaltung und Fleischindustrie zu sein. Tiere sind kein Müll.
Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zur Haltung von Masthühnern sind unzulänglich und stehen nicht im Einklang mit zentralen Normen des Tierschutzgesetzes. Masthühner werden nicht im Sinne von § 2 Nr. 1 TierSchG nach ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht. Die konventionellen Haltungsbedingungen sind zudem für die Tiere aufgrund der massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und damit einhergehenden Erkrankungen des Bewegungsapparats mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden und verstoßen damit gegen § 2 Nr. 2 TierSchG.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden nicht ausreichend geahndet. Die Erfahrung zeigt: Strafverfahren aufgrund angezeigter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden in den meisten Fällen eingestellt und bleiben daher ohne Konsequenzen für die mutmaßlichen Täter*innen.
Aufgrund der bekannten Missstände in der industriellen Geflügelhaltung haben sich jetzt auch in Deutschland viele Unternehmen freiwillig dazu verpflichtet, die Standards der Europäischen Masthuhn-Initiative umzusetzen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Letztlich bedarf es aber einer Änderung der TierSchNutztV um verpflichtende Standards zu schaffen.
Wir fordern deshalb:
Eine Anpassung der TierSchNutztV, die endlich den Vorgaben des TierSchG entsprechen muss.
Eine Erhöhung der Kontrolldichte in Tierhaltungsbetrieben durch die Veterinärbehörden. Jeder Betrieb sollte zumindest jährlich bis alle zwei Jahre kontrolliert werden.
Eine Verschärfung des Strafrechtes im Tierschutz, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wirkungsvoll ahnden zu können.
Die Tiere können sich nicht ausreichend selbst wehren und leider nicht für ihre Rechte eintreten. Es liegt daher in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Tiere geschützt und vor Leid bewahrt werden. Jetzt unterzeichnen!