System des Leidens: 120 Tage undercover in einem von Deutschlands größten Schweinezucht-Betrieben. Mehr erfahren

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Seit 19. Oktober 2016 sind wir Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft: „Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.“ In diesem Rahmen veröffentlichen wir die hier aufgeführten zehn Transparenzpunkte:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten
Gründungsjahr: 2012
Ansprechpartnerin: Sharon Núñez

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen von Animal Equality Germany e.V.

zur Satzung
zur Mission & Fokus

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Animal Equality Germany e.V. ist ununterbrochen seit Gründung als gemeinnützig anerkannt:

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I StNr. 27/660/66438 vom 29. September 2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Vorstellung des Vorstands (S. 13)

5. Tätigkeitsbericht

zum Wirkungsbericht 2023

6. Personalstruktur

Unser Team in Deutschland

7. Angaben zur Mittelherkunft

zum Wirkungsbericht 2023 (ab S. 19)

8. Angaben zur Mittelverwendung

zum Wirkungsbericht 2023 (ab S. 20)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahr 2023 gab es keine juristischen oder natürlichen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.