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Kükentöten-Verbot: Das fordern wir von der Politik!


Inhaltsverzeichnis:

  1. Das Gesetz zum Kükentöten-Verbot verhindert das Leid nicht wirksam
  2. Es gibt Alternativen zum Kükentöten, die Tierleid verhindern
  3. Das deutsche Gesetz zum Kükentöten-Verbot blockiert die Geschlechtsbestimmung im Ei
  4. Verbraucher*innen können keine informierten Entscheidungen treffen 
  5. Das Gesetz zum Kükentöten-Verbot hat Schlupflöcher
  6. Unsere Forderung im Detail
  7. Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist ein Mindestkompromiss
  8. Das kannst du jetzt tun

In diesem Blogpost wollen wir dir genau erklären, wie wir das Gesetz zum Kükentöten-Verbot anpassen wollen, dass es wirksam das Leid von Küken und Hühnern verhindert.

Alternativ zum Artikel kannst du dir auch im Video ansehen, was wir genau von der Politik fordern.

Eines ist klar: Das Verbot des Kükentötens in Deutschland war wirklich überfällig. Damit hat die Große Koalition, also die vorherige Bundesregierung, einen wichtigen Schritt zum Schutz insbesondere von männlichen Küken geleistet.

Das Gesetz zum Kükentöten-Verbot verhindert das Leid nicht wirksam

Tatsächlich gibt es jedoch ein Problem mit der tatsächlichen Ausgestaltung des Gesetzes. Es hat unvorhergesehene Auswirkungen.

Seit dem Verbot des Kükentötens in Deutschland hat sich das Töten der von der Eierindustrie unerwünschten männlichen Küken ins Ausland verlagert oder wurde einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Auf einen Zeitpunkt nach einem leidvollen Aufenthalt der Hühner in der industriellen Tierhaltung.

Wir von Animal Equality fordern, diese unvorhergesehenen und für die Tiere leidvollen Auswirkungen zu beenden1. Und wir haben einen Vorschlag, wie das über eine präzisere Gesetzgebung erreicht werden kann. In diesem Blogpost erklären wir dir, mit welcher Forderung wir das Leid der Küken verhindern wollen.

Es gibt Alternativen zum Kükentöten, die Tierleid verhindern

Vorher ein wenig Hintergrundinformation: Eine Alternative zum Kükentöten ist, den Bebrütungsvorgang von Eiern, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, frühzeitig zu beenden. Das wird „In-Ovo-Sexing“ genannt, also Geschlechtsbestimmung im Ei. 

Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist – abgesehen davon, Eier durch pflanzenbasierte Alternativen ersetzen – die wirksamste Alternative, um das Leid von Hühnern in der Eierproduktion zu verringern. Die Geschlechtsbestimmung im Ei erspart den Tieren das Leid der industriellen Tierhaltung, der Lebendtransporte und der Schlachtung, weil die Hühner erst gar nicht in diese Industrie geboren werden. Du fragst dich jetzt vielleicht, wo das Problem liegt?

Das Problem ist, dass diese Alternative, die gleichzeitig Ressourcen schont und Tierleid verhindert, nicht breit eingesetzt wird.

Das deutsche Gesetz zum Kükentöten-Verbot blockiert die Geschlechtsbestimmung im Ei

Und das liegt unter anderem an der Ausgestaltung des Gesetzes zum Kükentöten-Verbot. Die Änderung des Tierschutzgesetzes, die das Kükentöten verbietet, hat nämlich noch eine zweite Stufe, die erst ab dem 01.01.2024 in Kraft treten wird: Dann ist es ab dem 7. Tag des Brutvorgangs verboten, die Bebrütung von Eiern zu beenden2. Bisher funktioniert die Geschlechtsbestimmung aber erst ab dem 9. Tag der Bebrütung3.

Und deshalb stellen viele Hühnerschlupfbetriebe – sogenannte „Brütereien“ – gar nicht auf die Geschlechtsbestimmung im Ei um, insbesondere die kleineren Betriebe. Sie tun das nicht, weil es sein könnte, dass die Methode, die sie in ihrem Betrieb etablieren, ab Januar 2024 nicht mehr erlaubt sein wird. Erneut wählt die Eierindustrie also die für sie finanziell profitablere Alternative, anstatt auf die Vermeidung von Tierleid zu setzen.

Stattdessen umgeht die Industrie das Verbot, indem männliche Küken ins Ausland transportiert oder in Deutschland als sogenannte „Bruderhähne“ zur Fleischproduktion genutzt werden. Es werden auch vermehrt Eier und weibliche Küken aus den Niederlanden oder Ungarn importiert – dort dürfen ihre Brüder getötet werden und werden auch getötet1,4,5,6,7.

Verbraucher*innen können keine informierten Entscheidungen treffen 

Das muss in der Vermarktung nicht gekennzeichnet werden. Aktuell haben deutsche Verbraucher*innen also auch keine Möglichkeit, sich beim Kauf von Eiern darauf verlassen zu können, dass für ihr Produkt keine männlichen Küken getötet wurden7. Das hat mehrere Gründe:

  • Eier „mit Kükentöten“ sind gerade in der Direktvermarktung noch weitverbreitet, also zum Beispiel auf Wochenmärkten. 
  • Weil weibliche Küken aus den Niederlanden oder Ungarn in Deutschland zur Eierproduktion genutzt werden, kommen die Eier aus Deutschland und müssen nicht besonders gekennzeichnet werden. Verbraucherschützer*innen fordern deshalb, dass auch die Verfahren zur Vermeidung des Kükentötens auf den Eier-Verpackungen mit angegeben werden.

Das Gesetz zum Kükentöten-Verbot hat Schlupflöcher

Durch das Gesetz zum Kükentöten-Verbot sind also Schlupflöcher entstanden. Das Verbot wird umgangen oder durch neue leidvolle Verfahrensweisen ersetzt. Tierschutzgesetze müssen aber sicherstellen, dass weniger Tiere leiden. Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist dazu – hinter einer pflanzenbasierten Ernährung – die derzeit geeignetste Methode. Diese Methode darf nicht durch Schlupflöcher und eine unpräzise Gesetzgebung blockiert werden.

Die vorangegangene Große Koalition hat mit dem Kükentöten-Verbot auf einen schnellen und plakativen Erfolg gesetzt – und dabei natürlich auch einen tatsächlichen Erfolg erzielt. In Anbetracht des aktuellen Stands der Technik zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei, und dass eine sehr frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei schon so bald zur Pflicht wird, kann das Kükentöten-Verbot auch als „Vermeidungsgesetz“ für die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung betrachtet werden.

Außerdem beruht dieses Verbot ab dem 7. Bebrütungstag gar nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Bundestierärztekammer (BTK) sagt etwa, dass das Einsetzen des Schmerzempfindens des Embryos im Ei ab dem 7. Tag wissenschaftlich umstritten ist. Sie argumentiert deshalb, auch Verfahren zur In-Ovo-Geschlechtsbestimmung nach über neun Tagen als „Brückentechnologie“ zuzulassen, insbesondere um die belastenden Lebendtransporte der Tiere zu vermeiden8.

Unsere Forderung im Detail

Wir fordern daher, das Gesetz so anzupassen, dass der letzte Bebrütungstag, bis zu dem es erlaubt ist, die Bebrütung zu beenden, schrittweise verkürzt wird.

Im ersten Schritt muss das Ende der Bebrütung nach der Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 10. Tag erlaubt bleiben. Denn am 11. Tag hat sich das Schmerzempfinden des Embryos laut einer Untersuchung an der Universität Leipzig vollständig ausgebildet8. Wir fordern, dass dieser erste Schritt ab dem 01.01.2024 gilt. Ab dem 01.01.2026 soll das Verfahren bis zum 8. Tag erlaubt bleiben, ab dem 01.01.2028 dann bis zum 6. Tag – das entspricht dann dem aktuell geplanten Gesetz4.

Dadurch bleibt genügend Zeit für die Entwicklung von Verfahren, mit denen die Geschlechtsbestimmung im Ei früher gelingt. Aber bis dahin kann jährlich bis zu 42 Millionen Küken in Deutschland ein Leben und die Tötung in der industriellen Tierhaltung erspart werden. So viele männliche Küken wurden vor Einführung der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung in Deutschland jedes Jahr in der Eierindustrie geboren4.

Dabei ist es natürlich im Sinne der Tiere, die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung so früh wie möglich durchzuführen. Zu diesem Zweck muss dem Gesetz ein Absatz zur Evaluierung hinzugefügt werden. Damit kann der Fortschritt in der Entwicklung von Methoden der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung beobachtet und der Erfolg der Gesetzesanpassung in puncto Tierschutz ausgewertet werden.

Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist ein Mindestkompromiss

Eine wichtige Frage bleibt unbeantwortet: Tierschutzgesetze müssen, wie zuvor erwähnt, die Leben von Tieren schützen. Gleichzeitig fordern wir, die Geschlechtsbestimmung im Ei bei männlichen Küken übergangsweise länger zuzulassen, um ihnen ein Leben in der industriellen Landwirtschaft zu ersparen. Aber das bedeutet gleichzeitig, dass die männlichen Embryos im Ei getötet werden.

Natürlich wünschen wir uns mehr als das In-Ovo-Sexing – wir wünschen uns das Ende der Ausbeutung und der Nutzung von Tieren für menschliche Zwecke wie Nahrung, Kleidung, Unterhaltung oder jede andere Weise. Und wenn niemand mehr Eier essen würde, gäbe es keine Eierproduktion mehr und keine unter ihr leidenden Hühner. Dann würden die Leben von Küken und Hühnern bestmöglich geschützt sein – sie würden dann frei leben und Kinder bekommen, wenn ihnen danach ist. Dann müsste natürlich auch kein Bebrütungsvorgang mehr beendet werden.

Bis dieser Zustand, unsere Vision von einer Welt, in der alle Tiere respektiert und geschützt sind, erreicht ist, wollen wir aber Tierleid so weit es geht verringern. Wir wollen schnellstmöglich und zuerst die besonders tierquälerischen Praktiken in der landwirtschaftlichen Tierhaltung beenden. Deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass es den Hühnern, die unter den jetzigen Zuständen leiden, wenigstens so gut geht, wie irgendwie möglich. Dass ihr Leid so weit wie möglich verhindert und verringert wird. Wir wissen, dass das ein Mindestkompromiss ist.

Ein frühes Beenden des Brutvorgangs, bevor die Tiere Schmerz empfinden, verschont die Küken aber davor, in eine Welt geboren zu werden, in der sie nur als Ware gesehen werden und in der ihnen bis zu ihrer frühen Tötung ständige Misshandlungen drohen – und das verhindert ein leidvolles Leben9. Es verschont die Tiere vor dem größtmöglichen Leid.

Wie kannst du den Hühnern jetzt helfen?

Es ist unsere Pflicht, das Leid der unschuldigen Tiere so gut es geht zu lindern. Du kannst ihnen jetzt helfen, indem du unsere Petition unterschreibst. Damit forderst du eine Gesetzesänderung, mit der weniger unschuldige Hühner leiden und getötet werden – egal, wie alt sie sind. Unterschreibe jetzt, um den Hühnern zu helfen!

Jede Unterschrift macht einen Unterschied für die Hühner. Stell dich jetzt gemeinsam mit uns hinter sie.

https://animalequality.de/kampagne/kuekenleid-verhindern


Quellen:

1https://animalequality.de/kampagne/kuekenleid-verhindern

2https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929849.pdf

3https://www.transgen.de/tiere/2694.kuekentoeten-alternative-genome-editing.html

4https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Eier/2022BerichtEier.pdf?__blob=publicationFile&v=2

5https://www.youtube.com/watch?v=BmVxEyjU89U

6https://www.youtube.com/watch?v=Qyp-DV3x_1k

7https://www.youtube.com/watch?v=RLxcwso4m0o

8https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/6-gesetz-aend-tierschutzgesetz-btk.pdf?__blob=publicationFile&v=1

9https://animalequality.de/blog/wen-wir-lieben-wollen-wir-nicht-essen/


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