System des Leidens: 120 Tage undercover in einem von Deutschlands größten Schweinezucht-Betrieben. Mehr erfahren

HÜHNERmasT: 42 Tage Hölle

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Neue Recherche zeigt systematische Tierqual bei Wiesenhof und Co. – vom ersten Tag bis zum Tag der Schlachtung.

Was die Aufnahmen zeigen

Hähnchenmast: 42 Tage Hölle

Bei Ankunft im Mastbetrieb werden die kürzlich geschlüpften Küken rücksichtslos auf den Haufen anderer Küken geworfen.

Hähnchenmast: 42 Tage Hölle

Zahlreiche Tiere haben schmerzhafte Verletzungen und Wunden. Sie tierärztlich zu versorgen, lohnt sich für die Betriebe nicht.

Hähnchenmast: 42 Tage Hölle

Schwache und kranke Tiere werden beseitigt. Im Bild quetscht ein Arbeiter ein Küken an den Trog – vermutlich, um es zu töten.

Hähnchenmast: 42 Tage Hölle

Immer wieder wurden Hühner dokumentiert, die nicht mehr laufen oder aufstehen können. Oft ein Zeichen von Überzüchtung.

Hähnchenmast: 42 Tage Hölle

In Deutschland leben 99 % aller Masthühner in Betrieben mit über 10.000 Tieren. Dort leben sie dicht gedrängt in riesigen Hallen.

Zitat von bekannten Persönlichkeiten

„Die Möglichkeit, dass es wie im vorliegenden Fall und in der Geflügelhaltung allgemein zu Vergehen gegen die Gesetzgebung kommt, liegt im Wesentlichen im System begründet: In der industriellen Tierhaltung wird das Tier nicht als empfindsames Einzeltier, als Individuum gesehen, sondern als Produktionsmasse, d. h. als Rohstoff.“

Dr. Preuß-Ueberschär

“Wie diese Tiere behandelt werden – lebendig entsorgt, getreten, geworfen –, ist für mich mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Dieser Umgang mit den Tieren ohne einen vernünftigen Grund ist grausam und roh. Den Tieren werden dadurch unnötig erhebliche Schmerzen und Leiden über einen längeren Zeitraum zugefügt.”

Jens Hübel

„Dadurch, dass kranke oder verletzte Tiere teilweise noch lebend in einem Eimer übereinander geschichtet werden und darin nach und nach ersticken, wird sowohl gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung verstoßen (Ersticken als unzulässige Tötungsmethode) als auch strafbare Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b TierSchG (durch unnötig qualvolles Töten) begangen.“

Dr. Maisack

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Hühner sind neugierige Tiere, die enge Bindungen zu anderen Tieren aufbauen und sich nachweislich in andere Hühner einfühlen können. Schütze diese sensiblen und sozialen Tiere, indem du dich für pflanzliche Alternativen entscheidest.

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